Allgemeine Geschäftsbedingungen Kuny AG
1. Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren durch die Firma Kuny AG (nachfolgend „Kuny“ genannt). Entgegenstehende und/oder anders lautende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Kuny den anders lautenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht
2. Preise
Für alle Verkäufe gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise von Kuny. Diese verstehen sich netto, ab Werk Küttigen (CH), inkl. Verpackung, in Schweizer Franken (CHF), ohne Abzug, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Lieferungen ins Ausland können Preise in einer anderen Währung als CHF vereinbart werden. Kuny behält sich hierbei Preisanpassungen vor, wenn der Wechselkurs CHF/Fremdwährung bei Lieferung mehr als 5% vom Wechselkurs bei Annahme der Bestellung abweicht.
3. Lieferbedingungen
3.1 Lieferungen innerhalb der Schweiz
Die Mindestbestellmenge beträgt CHF 200.- netto pro Auftrag. Bei Sendungen im Warenwert ab CHF 300.- netto erfolgt die Lieferung frachtfrei CPT Bestimmungsort (INCOTERMS 2010). Besondere Versandwünsche werden nach Aufwand berechnet.
3.2 Lieferungen ins Ausland
Die Mindestbestellmenge beträgt CHF/EUR 200.- netto pro Auftrag. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk (INCOTERMS 2010, EXW), unverzollt und unversteuert. EU-Verzollung ist möglich.
Steuern, Abgaben, Gebühren und dergleichen, welche Kuny im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen ausserhalb der Schweiz zu entrichten hat, sowie die damit verbundenen administrativen Kosten, gehen zu Lasten des Bestellers.
3.3 Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt, sobald die Bestellung von Kuny angenommen worden und der Vertrag damit in Kraft getreten ist. Ist statt einer Lieferfrist ein bestimmter Termin vereinbart, ist dieser gleichbedeutend mit dem letzten Tag der Lieferfrist.
4. Abrufaufträge
Abrufaufträge sind spätestens innerhalb Jahresfrist oder der vereinbarten Laufzeit abzunehmen. Ware, die nach Ablauf dieser Jahresfrist/Laufzeit noch nicht abgerufen worden ist, kann dennoch in Rechnung gestellt werden.
5. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, lauten die allgemeinen Zahlungskonditionen: 30 Tage netto.
Bei Neukunden gilt für die ersten drei Aufträge Vorauskasse.
Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist das Datum der Zahlungsausführung durch die Bank. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist Kuny berechtigt, weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuführen, auch wenn bei Vertragsabschluss andere Konditionen vereinbart worden sind. Nach Ablauf des Fälligkeitsmonats wird ein Verzugszins in Höhe von 10% p.a. berechnet.
Die Rechnungen werden der zeitlichen Reihenfolge nach gemäss den in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen zahlbar. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten und der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschliesslich Nebenforderungen,
Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, Eigentum von Kuny. Der Eigentumsvorbehalt gilt anteilsmässig auch dann, wenn die Ware be- oder verarbeitet worden ist. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer Kuny dies unverzüglich melden. Veräussert der Käufer die ihm gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, tritt er hiermit bis zur vollständigen Tilgung aller Schulden aus Warenlieferungen die ihm aus Veräusserungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit vollen Nebenrechten Kuny ab.
7. Haftung bei Beanstandungen
Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware an Kuny in schriftlicher Form mitzuteilen. Nach begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist die Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen. Handelsübliche oder geringe, technisch vermeidbare, und/oder wirtschaftlich zumutbare Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe, Breite, Menge, Ausrüstung, Konfektionierung oder im Dessin, können nicht
beanstandet werden. Bei Fabrikationsaufträgen (Spezialanfertigungen) sind Mehr- oder Minderlieferungen von 5-10%, je nach Ausführung und Menge, zu tolerieren.
Bei berechtigten Beanstandungen hat Kuny das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 8 Tagen nach Rückerhalt der Ware. In diesem Falle trägt Kuny sämtliche Frachtkosten. Die Haftung für mangelhafte Ware kann sich höchstens auf den Wert der gelieferten Ware gemäss Faktura erstrecken. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8. Retouren
Rücksendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können solche ausserhalb der Gewährleistung nach vorheriger Absprache mit dem Verkaufsleiter, unter Beifügung der Original-Lieferpapiere, entgegengenommen werden. Dabei setzt Kuny den einwandfreien Zustand der Ware voraus.
9. Lieferverzug
Ist Kuny mit der Lieferung im Rückstand, so besteht ein Anspruch auf eine angemessene Nachlieferungsfrist von 2 Wochen ab Fristansetzung durch den Kunden. Bei Lieferverzug infolge höherer Gewalt, Störungen in der Energieversorgung, des Verkehrs, bei Streiks und ähnlichen Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs, entfällt jede Haftung.
10. Wahrung der Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses
zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
11. Datenschutz & Impressum
Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum. Beide können auf www.kuny.ch eingesehen und abgerufen werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Die Anwendbarkeit des
Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht SR 0.221.21l.l) und des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Aarau, Schweiz.
Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise Aufhebung der vorliegenden AVBs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.